LG Hamburg: Die Antwort...

Tobias Bauer, , Lesedauer 1 Minute.

Was Lange währt, wird endlich gut, heißt es im Volksmund. Oder auch nicht … Nun ja, ich habe jetzt zumindest eine Antwort vom Landgericht Hamburg erhalten, ob ich Links setzen kann, da ich überprüft habe, dass die Inhalte auf der Seite des LG urheberrechtlich OK sind.

Die Antwort schaut wie folgt aus:

Sehr geehrter Herr Bauer,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass das Landgericht selbstverständlich davon ausgeht, dass die Zugänglichmachung sämtlicher Inhalte auf der Seite des Landgerichts rechtmäßig erfolgt.
Zu rechtsverbindlichen Erklärungen Ihnen gegenüber sehen wir uns indes nicht veranlasst.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXXXXXXXXXX
Richterin
Landgericht Hamburg
Präsidialverwaltung (LP3)
Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg
E-Mail vom LG Hamburg, 12.12.2016 13:17 Uhr

Nun wirklich weiterhelfen tut mir das nicht. Im Fall der Fälle hänge ich damit auch weiterhin mit dem Kopf in der Schlinge.

Fazit: Gut gemacht und voll im Sinne des Volkes …

Aus aktuellen Anlass und der unsicheren rechtlichen Lage werden aktuell keine Beiträge mit Links versehen. Siehe hierzu den Beschluss des Landgerichtes Hamburg vom 18. November (Az. 310 O 401/16).

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