LG Hamburg: Keine Reaktion...

Tobias Bauer, , Lesedauer 1 Minute.

Am vergangenen Sonntag (11.12.2016) habe ich über das Urteil des Landgerichtes Hamburg zur Verpflichtung kommerzieller Seitenbetreiber, eine Versicherung vom Betreiber der Zielseite einzuholen, dass dieser keine Verstöße gegen das Urheberrecht auf seiner Seite führt, geschrieben.

Selbstverständlich habe auch ich versucht, vom Landgericht eine entsprechende Bestätigung zu erhalten. Diese ist für mich insofern auch wichtig, da ich als registrierter Journalist beim DVPJ diese für meine Arbeiten benötige. Ein E-Mail ging hier am 11.12.2016 per E-Mail an das Landgericht raus.

Bis heute, Mittwoch den 14.12.2016 21:00 Uhr, hat es das Landgericht nicht geschafft, meiner Forderung nachzukommen.

Übrigens, der Heise Zeitschriftenverlag war etwas erfolgreicher. Seine bis Freitagmittag verlangte Antwort bekam er am Montag. Allerdings sah das Landgericht hier keinen Bedarf an einer rechtsverbindlichen Erklärung.

An sich komisch, denn genau das wurde ja im Urteil gefordert. Die Verantwortung liegt nun also weiterhin beim Seitenbetreiber der einen Link setzt. Damit wurde praktisch durch ein Urteil eines der wichtigen Grundfunktionen des Internets nicht mehr anwendbar ohne dass man sich auf juristisches Glatteis begibt.

Aus aktuellen Anlass und der unsicheren rechtlichen Lage werden aktuell keine Beiträge mit Links versehen. Siehe hierzu den Beschluss des Landgerichtes Hamburg vom 18. November (Az. 310 O 401/16).

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