Der Link ist tot...

Tobias Bauer, , Lesedauer 2 Minuten.

Manchmal fragt man sich schon, ob Gerichte überhaupt wissen, was das Internet ist und wie dieses funktioniert. Im September fiel der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil hier auf und Mitte November folgte (mal wieder) das Landgericht Hamburg.

Grund war in beiden Fällen eine Urheberrechtsverletzung und die Folge, dass nach den jeweiligen Urteilen, Betreiber von (geschäftlichen) Webseiten sich vor der Linksetzung vom jeweiligen Seitenbetreiber versichern lassen müssen, dass keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen. Juristisch spricht man hier von „zumutbaren Nachforschungen zur Frage der Rechtmäßigkeit der Zugänglichmachung“. Macht man dies nicht, ist man in der Haftung.

Interessant wird es aber dann wenn man dies versucht. So hat am 8. Dezember der Heise Zeitschriftenverlag durch ihren Justiziar schriftlich und verbindlich eine Bestätigung verlang, dass die Seite des LG Hamburg nicht gegen das Urheberrecht verstößt. Aufgrund der zeitkritischen Berichterstattung war dies mit einer Frist bis Freitag (9.12.2016) 12:00 Uhr verbunden.

Am Freitag um 11:45 Uhr kam eine Antwort, dass der Vorfall der Präsidentin vorgelegt worden ist und geprüft werde. Heise hat daraufhin noch mal auf die Dringlichkeit hingewiesen (um 11:58 Uhr) und das dies unbefriedigend sei. Das Ergebnis ist, dass das LG weiterhin prüft und Heise keine Links setzt.

Somit ist jetzt praktisch eine Basisfunktion des Internets außer Kraft gesetzt. Auch ich setzte bewusst hier keine Links ein da ich aktuell keine entsprechenden Unterlagen vorliegen habe, um im Fall der Fälle auf der sicheren Seite zu sein. Zwar handelt es sich um eine private Seite jedoch bin ich mir langsam nicht mehr sicher, ob diese Klassifizierung wirklich von den entsprechenden Stellen so verstanden wird.

Aus aktuellen Anlass und der unsicheren rechtlichen Lage werden aktuell keine Beiträge mit Links versehen. Siehe hierzu den Beschluss des Landgerichtes Hamburg vom 18. November (Az. 310 O 401/16).

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