Weltkulturerbe und der IStGH

Tobias Bauer, , Lesedauer 1 Minute.

Gestern wurde der Dschihadist Aham Al Faqi Al Mahdi vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) zu neun Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist wegweisend den zum ersten Mal wurde jemand für die Verwüstung von Weltkulturerbestätten verurteilt.

Im Krieg spielen solche Gebäude keine große Rolle. Taktisch gesehen sind sie meist von geringen Wert. Höchstens wenn diese über eine entsprechend exponierte Lage verfügen, so mag dies für die Kriegsführung einer Partei von Bedeutung sein. Sonst hat die Zerstörung erst einmal moralische Bedeutung. Langfristig ist der Schaden aber viel größer da hier wichtige Zeugnisse der Kultur und Zeitgeschichte zerstört werden.

Ob das Urteil jetzt zu mild ist oder nicht ist ein anderes Thema. Auch gibt es nun Diskussionen, ob der IStGH nicht wichtigere Themen zu verhandeln hätte. So gibt es genügend Gräueltaten, die nicht behandelt werden müssten. Aber muss man hier nicht entgegen halten, dass es dann sinnvoller wäre, entsprechende personelle Kapazitäten an Ermittlern und Richtern zu schaffen?

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